Ernst und Adele Licht Stiftung
¿Quién puede postularse? Anträge auf Förderung können von natürlichen Personen und Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in der Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind. Förderanträge sollen drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.
Fecha límite: Förderanträge sollten drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.