Programm Gutes tun in MV
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind Projekte, die den in AO §52 beschriebenen gemeinnützigen Zwecken entsprechen. Antragsteller sollen Vereine mit Sitz in MV, insbesondere Klein- und Kleinstvereine, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land sein; ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsträgerschaft können über einen Kooperationspartner unterstützt werden. Pro Antragsteller ist in der Regel ein Projekt pro Jahr und Programm förderfähig.
Fecha límite: Förderaufruf für 2026 ab 15.11.2025; Antragspause 01.07.2026 bis 31.07.2026; bis 30.06.2026 eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet; ab 01.08.2026 wieder möglich.