Förderung von Jugendhilfe- und gemeinnützigen Projekten in Lübeck
¿Quién puede postularse? Gefördert werden Projekte, die in Lübeck liegen. Für den Nonprofit-Antrag sind gemeinnützige Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Die Vorhaben sollen den Förderrichtlinien entsprechen; Personalkostenzuschüsse werden nicht gefördert. Anträge müssen vollständig ausgefüllt und ausschließlich über das Formblatt eingereicht werden.