Projektförderung (Allgemeine Projektförderung)
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen (keine Privatpersonen). Regionale Begrenzung auf Stadt Minden, ggf. Ausweitung auf Kreis Minden-Lübbecke. Antragsteller müssen Nachweis der Gemeinnützigkeit (Kopie des Körperschaftsteuerfreistellungsbescheids) vorlegen. Entscheidungen erfolgen anhand Übereinstimmung mit den aktuellen Handlungsfeldern der Stiftung.