Projekte fördern
¿Quién puede postularse? Gefördert werden Maßnahmen, Projekte und Vorhaben, die dem Stiftungszweck entsprechen und für die öffentliche oder sonstige Mittel von anderer Seite nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Nicht gefördert werden laufende Verwaltungskosten, Werbe-/Fundraising-Maßnahmen sowie Projekte mit weltanschaulichem oder politischem Hintergrund. Antragsteller können natürliche oder juristische Personen sein; steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sind antragsberechtigt, wenn sie entsprechende Maßnahmen unterstützen.
Fecha límite: Jährlich zum 30.06.