Denkmalförderung / finanzielle Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte, gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Der Antrag muss die denkmalrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, Kosten- und Finanzierungsplan, Fotos, Planunterlagen und weitere Nachweise enthalten.
Fecha límite: Antrag bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal.