Projektförderung für junge Menschen für soziale Demokratie
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind grundsätzlich junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen im Sinne der Stiftung; Fördergelder können von als gemeinnützig anerkannten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beantragt werden. Die Initiative muss rechtsfähig und gemeinnützig sein; nicht rechtsfähige Initiativen sollen einen gemeinnützigen Träger suchen.
Fecha límite: Anträge werden laufend entgegengenommen. Für die aktuelle Runde: vollständige Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026; nächste Vorstandsentscheidung voraussichtlich Mitte Juli 2026; bewilligte Projekte können frühestens ab Mitte August 2026 starten.