Zuschüsse für Träger
¿Quién puede postularse? Gemeinnützige Einrichtungen in Bremen bzw. im Land Bremen, die Familien-, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen anbieten. Bei Pauschalanträgen müssen alle Teilnehmenden unter 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Bremen haben und ein Eigenanteil muss ausgewiesen werden; andere Zuschüsse sind vorrangig zu berücksichtigen. Die Stiftung unterstützt Maßnahmen zur Erholung für einkommensschwache Bremer Familien, Kinder und Jugendliche.
Fecha límite: Keine feste Frist genannt; Entscheidungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang. Zuschüsse werden zwei Wochen vor Beginn der Erholungsmaßnahme ausgezahlt.