Förderantrag / Projektförderung der CaritasStiftung im Erzbistum Köln
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind Institutionen, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind, sowie Institutionen mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben; andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein; die Institution muss mindestens 10% Eigenleistung erbringen; Gesamtfinanzierung muss gesichert sein; Förderdauer maximal drei Jahre; das Projekt muss nachhaltig vor allem Armut bekämpfen, Randgruppen integrieren und/oder Familien stärken.
Fecha límite: 31. März (für Sitzung Juli 2026), 31. Juli (für Sitzung Oktober 2026), 30. November (für Sitzung Februar 2027)