Förderung von Projekten und Einrichtungen aus Mitteln der Bürgerstiftung Neuss
¿Quién puede postularse? Gemeinnützige Vereine, Institutionen, Unternehmen, Initiativen oder Gruppen, die den Satzungszielen der Bürgerstiftung Neuss zugeordnet werden können; Projekt muss zeitlich begrenzt sein, Kooperationspartner nennen, Eigenbeteiligung vorsehen, darf keine gesetzliche Pflichtaufgabe von Stadt/Land/Kreis sein und muss innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage begonnen werden; nach Abschluss ist eine Dokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen.