Förderung lokaler Projekte (Bürgerstiftung Langenargen)
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen aus der Gemeinde Langenargen. Keine Förderung kommerzieller Vorhaben, laufender allgemeiner Betriebskosten, dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse oder bereits begonnener/abgeschlossener Projekte.
Fecha límite: Keine festen Fristen angegeben; Anträge werden fortlaufend in den Gremien behandelt.