Projektförderung der Bürgerstiftung Bad Wurzach
¿Quién puede postularse? Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen und Initiativen, die den Satzungszwecken der Bürgerstiftung zugeordnet werden können. Vorrang haben Vorhaben mit bürgerschaftlichem Engagement, innovativen Ansätzen, Vorbildcharakter, Nachhaltigkeit und Breitenwirkung sowie Hilfe zur Selbsthilfe. In der Regel nicht gefördert werden kommerzielle Projekte, Vorhaben außerhalb von Bad Wurzach, parteipolitische oder konfessionelle Zielrichtungen, Personal- oder laufende Kosten bestehender Einrichtungen/Initiativen sowie Projekte im Pflichtaufgabenbereich staatlicher oder kommunaler Institutionen.
Fecha límite: Förderanträge sind jährlich zum 01.03. und 01.10. einzureichen.