Programm zur Förderung investiver Projekte kleiner Kultureinrichtungen
¿Quién puede postularse? Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen mit in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen; öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt; Sitz im Wirkungsbereich der Oldenburgischen Landschaft erforderlich.
Fecha límite: Antragstermin 30.9.2026