Projektförderung für LSBTIQ* Projekte
¿Quién puede postularse? Das Projekt muss einen lokalen Bezug zu Nordrhein-Westfalen haben, sich im Bereich Selbsthilfe, Empowerment, Bildung oder Sichtbarkeit bewegen und darf keine individuell lebensbezogenen Einzelfallförderungen wie Stipendien, Prozesskostenhilfen oder Lebensunterhalte umfassen. Bevorzugt werden LSBTIQ* Projekte mit Einbeziehung verschiedener LSBTIQ* Gruppierungen sowie inklusiver, feministischer und intersektionaler Ausrichtung.
Fecha límite: Förderanträge für 2026 waren bis 04.01.2026 möglich; Kleinstförderungen bis maximal 500€ können unterjährig gestellt werden.