Feuerwehrfonds
¿Quién puede postularse? Vegan ausgerichtete Lebenshöfe in Deutschland, die überwiegend gerettete Nutztiere dauerhaft aufnehmen, konsequent vegan handeln und kommunizieren, keine Nachzucht betreiben und keine kommerzielle Tiernutzung vornehmen. Förderfähig sind nur Lebenshöfe, die den Tierschutz im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO verwirklichen und in ihrer Satzung verankert haben. Für den Feuerwehrfonds können förderfähige Kosten ab dem Tag der Bewilligung entstehen; Anträge werden aufgrund der Dringlichkeit deutlich schneller geprüft.
Fecha límite: jederzeit