Förderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen
¿Quién puede postularse? Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen befinden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte; Nicht-Eigentümer nur mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers. Die Maßnahme muss denkmalrechtlich und baurechtlich genehmigt sein, und der Antragsteller muss andere Finanzierungsquellen ausschöpfen.
Fecha límite: Antragsfrist bis 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal.