Förderung von Initiativen und Projekten in gemeinnütziger Trägerschaft
Who can apply: Förderfähig sind Initiativen und Projekte in gemeinnütziger Trägerschaft, die zeitlich begrenzte Vorhaben durchführen und im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts abgewickelt werden können. Privatwirtschaftliche Unternehmen werden nicht gefördert. Vorwiegend werden Projekte unterstützt, die von einzelnen Menschen und/oder Gruppen mit Ziel gesellschaftlicher Entwicklung oder Impulsgebung entwickelt und realisiert werden.
Deadline: Der Stiftungsrat berät bis zu drei Mal pro Jahr; konkrete Sitzungstermine werden nicht genannt.