Projektförderung
Who can apply: Gefördert werden gemeinnützige Projekte, Bildungs- und Weiterbildungsangebote sowie Forschungsvorhaben mit Fokus auf selbstbestimmter Bildung. Antragstellende mit Sitz in Deutschland benötigen einen aktuellen Freistellungsbescheid über die Förderung nach §52 Satz 2 Nr. 1, 7, 8 oder 18 AO. Antragstellende mit Sitz außerhalb Deutschlands sollen vor Antragstellung Kontakt aufnehmen. Keine Stipendien an Einzelpersonen und keine mildtätigen Zwecke.
Deadline: Anträge jederzeit möglich; Entscheidungen 3-4 Mal jährlich. Für 2027 nimmt die Stiftung Anträge ab Oktober 2026 an.