Projektförderung für Sportvereine in Westfalen
Who can apply: Förderberechtigt sind insbesondere Mitgliedsvereine des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen. Gefördert werden Projekte, die dem Stiftungszweck entsprechen und nicht der Sicherung des regulären Spielbetriebs oder der Finanzierung von Routineaufgaben dienen.