Förderung universitärer Krebsforschungsprojekte in Schleswig-Holstein
Who can apply: Projekte zur Krebsforschung an universitären Einrichtungen in Schleswig-Holstein; in der Regel werden nur Sachmittel (keine Personalstellen) gefördert. Antragsteller sollten Angaben zu Projektleiter, involvierten Personen, Projekttitel, Beschreibung, Laufzeit und Finanzkalkulation beifügen.
Deadline: Die Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge 2025 steht noch nicht fest. Historisch wurde häufig der 15. März als Stichtag genannt.