Förderung von Restaurierung und Konservierung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen
Who can apply: Gefördert werden anerkannte Denkmale nach gesetzlichen Kriterien, deren Maßnahmen sich eindeutig an denkmalpflegerischen Prinzipien orientieren. Vorrang haben akut gefährdete Denkmale und solche von hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung. Die Förderung richtet sich vorrangig an Objekte im Besitz gemeinnütziger Einrichtungen, Kirchengemeinden, Kommunen oder Privatpersonen.