Anträge / Projektförderung der Waldorf-Stiftung
Who can apply: Gefördert werden nur Projekte gemeinnütziger Einrichtungen. Vorrangig werden Vorhaben unterstützt, die für oder von Waldorfschüler:innen entwickelt wurden, die Arbeitssituation an Schulen oder Kindergärten verbessern, Innovation befördern, zur Qualitätsentwicklung beitragen oder Waldorflehrer:innen gewinnen, aus- oder fortbilden.
Deadline: Das Kuratorium berät in der Regel zweimal im Jahr (meist April/Mai und Oktober/November). Anträge bis 5 TEUR können in der Regel kurzfristiger entschieden werden.