Projektförderung nach den Stiftungszwecken
Who can apply: Förderfähig sind Projekte, die klar einem der vier Stiftungszwecke zugeordnet werden können und einen direkten oder indirekten Bezug zur erweiterten Metropolregion Bremen haben. Der Antragsteller kann eine öffentliche oder private Institution, ein Verein, eine Initiative oder eine Privatperson sein. Projekte ohne eindeutige Zuordnung zu den Stiftungszwecken sind ausgeschlossen; Wissenschaft und Bildung werden nicht gefördert.
Deadline: Es gibt keine Antragsfristen.