VR-Stiftung für Bürger am Bayerischen Bodensee – Allgemeine Projektförderung
Who can apply: Projekte sollen den Satzungszwecken entsprechen, zur eigenverantwortlichen Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben im Landkreis Lindau beitragen, nachhaltig wirken und von Eigeninitiative und Eigenleistung geprägt sein. Keine Förderung außerhalb des Landkreises Lindau, keine kommerziellen Veranstaltungen/Fundraising-Aktivitäten, keine politischen Gruppierungen und keine Projekte mit üblichen Kostenträgern oder eigenständig zumutbar tragbaren Kosten.
Deadline: Keine festen Fristen genannt; Anträge können laufend eingereicht werden, Entscheidungen erfolgen in Kuratoriumssitzungen.