Fördergesuche / Projektförderung für Leben und Wohnen im Alter
Who can apply: Gesuchstellende müssen gemeinnützige Organisationen, Institutionen oder Trägerschaften sein. Das Projekt muss mindestens einem Förderschwerpunkt entsprechen und einen wesentlichen Beitrag zum Stiftungszweck leisten. Nicht gefördert werden Projekte ohne Bezug zum Stiftungszweck, Gesuche von Einzelpersonen zum Eigenbedarf, Stipendien, Aufgaben der öffentlichen Hand, partei- oder religionsgebundene Projekte sowie Druckkosten und Übersetzungen für Publikationen.
Deadline: Der Stiftungsrat tagt zwei- bis dreimal jährlich und entscheidet über eingereichte Gesuche. Keine festen öffentlichen Fristen genannt.