Förderbereich Kunst & Musik
Who can apply: Antragstellende Organisationen müssen gemeinnützig sein und ihre Gemeinnützigkeit mit einem gültigen Freistellungsbescheid nachweisen. Gefördert werden Projekte im Regierungsbezirk Köln; Projektstart muss in der Zukunft liegen.
Deadline: Anträge werden zur nächstmöglichen Vorstandssitzung vorbereitet; nach Eingang vollständiger Unterlagen ca. 2–3 Monate bis zur Entscheidung.