Förderverfahren der Veronika-Stiftung
Who can apply: Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen, die zum Stiftungszweck passen. Vorrang haben Projekte und Einrichtungen aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie Gemeinschaftsprojekte katholischer Träger, Einrichtungen und Organisationen. Förderungen durch andere Zuwendungsgeber sind zu benennen. Zuschüsse dienen grundsätzlich nur als Anschubfinanzierung und sind auf maximal 3 Jahre befristet.
Deadline: Jährliche Stichtage: 30.06. und 31.12.