TRIBUTE TO BAMBI Stiftung Förderprogramm
Who can apply: Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Zweck(e) mit den Zwecken der TRIBUTE TO BAMBI Stiftung übereinstimmen. Keine Einzelfallhilfe. Der Antrag muss mit den Formularen der Stiftung eingereicht werden.
Deadline: Einsendeschluss ist der 31. Oktober eines Jahres.