Fördermittel für gemeinnützige Projekte und Maßnahmen
Who can apply: Antragsteller muss als steuerbegünstigt anerkannt sein. Förderfähig sind nur Projekte und Maßnahmen, die einem satzungsgemäßen Zweck der Stiftung entsprechen. Keine Förderung von Privatpersonen und keine Förderung anderer Stiftungen. Unterstützt werden nur Vorhaben in Hünxe, Schermbeck oder im Gebiet des Naturparks Hohe Mark.
Deadline: Keine festen Fristen auf der Website genannt; im Pressebereich wird auf Antragsfristen hingewiesen, konkrete Termine sind im bereitgestellten Inhalt jedoch nicht sichtbar.