Projektförderung der Medienstiftung
Who can apply: Vorrangig gefördert werden Einrichtungen im Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die gemeinnützig gemäß Abgabenordnung und selbst operativ tätig sind. Keine Förderung für andere Förderstiftungen oder für Vorhaben, die im Widerspruch zum christlichen Glauben oder zur katholischen Kirche stehen. Projekte sollen Pilotcharakter haben; Förderung erfolgt nachrangig, anteilig und nur einmalig.
Deadline: Ganzjährig; Anträge können laufend gestellt werden.