Niederlassungsförderung im ländlichen Raum
Who can apply: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen, die sich im ländlichen Raum niederlassen; konkrete Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der verlinkten Förderrichtlinie.
Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen unterstützt gezielt den Nachwuchs und die Weiterbildung von Ärzt:innen, die in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig werden wollen. Im Mittelpunkt stehen die Gewinnung von Medizinstudierenden und jungen Fachärzt:innen für die ländliche Hausarzt- und Allgemeinmedizin sowie die langfristige Bindung an den Freistaat. Charakteristisch ist ein sehr praxisnaher Ansatz: Die Stiftung fördert Ausbildungsabschnitte in Arztpraxen, bietet Stipendien und unterstützt mit Stiftungs-Praxen sowie Beratungsangeboten.
Kleine, zweckgebundene Förderungen und Stipendien mit klaren Programmkriterien; teils pauschale Unterstützung (z. B. Übernachtungskosten), teils einmalige Stipendienzahlungen für Weiterbildungsärzt:innen. Die Förderung ist programmgebunden, regional begrenzt auf Thüringen und in der Regel an konkrete Ausbildungs- oder Bindungsverpflichtungen geknüpft.
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Anträge sollten streng programmspezifisch und fristgerecht gestellt werden: Beim Blockpraktikum spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums, bei den anderen Programmen nach den jeweiligen Förderbedingungen der Stiftung. Besonders wichtig sind die geografische Bindung an Thüringen, die Tätigkeit in ländlichen bzw. ambulanten Strukturen und der Nachweis, dass die Förderung zur Ausbildung oder Niederlassung in der ambulanten Versorgung beiträgt.
Current and upcoming funding from Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen that your nonprofit may be able to apply for.
Who can apply: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen, die sich im ländlichen Raum niederlassen; konkrete Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der verlinkten Förderrichtlinie.
Who can apply: Blockpraktika müssen in förderfähigen Praxen im ländlichen Raum Thüringens stattfinden; Praxen außerhalb Thüringens nicht förderfähig. Praxen sind auf einer Liste förderfähiger Lehrpraxen ausgewiesen; Ausnahmen für unterversorgte Gebiete möglich (Beirat entscheidet).
Deadline: Antrag spätestens 4 Wochen nach Ende des Blockpraktikums
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Create a free accountDeadlines and eligibility are summarized from public sources and may change — always confirm the details on the funder's official application page before applying.