Förderverfahren für religiöse Kleindenkmale
Who can apply: Gefördert werden nur religiöse Kleindenkmale mit künstlerischer und frömmigkeitsgeschichtlicher Bedeutung für die regionale Kulturlandschaft. Das Objekt soll eine klare religiöse Aussagekraft haben. Der Antragsteller soll in der Regel mindestens 50 % der Gesamtkosten tragen; Eigenleistungen sind möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; abgeschlossene Projekte werden nicht gefördert. Anträge werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.
Deadline: 15.3., 15.6. und 15.9. eines Jahres