Projektförderung der Stiftung Tausendgut
Who can apply: Gefördert werden regionale Projekte, die den Stiftungszweck "Teilhabe ermöglichen" erfüllen. Antragstellende können Vereine, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Einrichtungen sowie Privatpersonen sein. Nicht förderfähig sind Kommunen, Länder und Bund, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, nicht gemeinnützige Personen- und Kapitalgesellschaften, kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Parteien oder parteinahe Institutionen.
Deadline: Jährliche Ausschlussfrist am 30.06. eines Jahres.