Fonds für Antisemitismus‑Bekämpfung und Aufklärung
Who can apply: Gefördert werden gemeinnützige Körperschaften (Stiftungen, gGmbH, gUG) und Körperschaften des öffentlichen Rechts; Projekte sollten innovativ sein und insbesondere junge Zielgruppen ansprechen.
Deadline: Nicht explizit aufgeführt; Förderabwicklung orientiert sich an der allgemeinen Fördermittelrichtlinie (keine festen Fristen).