Finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal
Who can apply: Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die Ausbildungsplätze auf ihren Seeschiffen bereitstellen. Die Schiffe müssen in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sein und die deutsche oder eine andere EU- oder EWR-Flagge führen; Bundesdienstflagge oder Landesflagge eines deutschen Bundeslandes dürfen nicht geführt werden. Die Auszubildenden müssen in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein und es müssen Sozialabgaben abgeführt werden.
Deadline: Quartalsweise; für 2026 endet die Frist für das II. Quartal am 30. Juni 2026, für das III. Quartal am 30. September 2026 und für das IV. Quartal 2025 am 4. Januar 2027, jeweils 18:00 Uhr. Die Frist für das I. Quartal 2026 war am 31. März 2026.