Projektförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Who can apply: Projekt muss einen starken Bezug zu Rheinland-Pfalz haben. Seit 16.02.2025 müssen Projekte ein Gesamtvolumen von mindestens 10.000 Euro haben und es können maximal 50% der Gesamtkosten gefördert werden. Wohnsitz des Antragstellers muss nicht mehr in Rheinland-Pfalz liegen, solange der Projektbezug stark genug ist.
Deadline: 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres