Antrag auf Zuschüsse (Allgemeine Förderzuschüsse)
Who can apply: Antragstellende müssen in Baden‑Württemberg aktiv sein und nachweisen, dass alle sonstigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Darlehen und zahlt Zuschüsse nur an Vereins-/Einrichtungs‑Konten (keine Privatkonten). Für bestimmte Zielgruppen (z.B. Studierende) sind ergänzende Nachweise / Bescheinigungen erforderlich.
Deadline: Anträge sind jährlich zu einem der vier Stichtage einzureichen: 1. Dezember, 1. März, 1. Juni, 1. September. Begründete Eilanträge können zwischen den Stichtagen bearbeitet werden.