Projektförderung des Kulturreferats für Pommern und Ostbrandenburg
Who can apply: Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z. B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen. Institutionen aus dem Ausland können Projektpartner, aber keine Antragstellenden sein. Erforderlich ist ein thematischer Bezug zu den historischen Regionen Pommern und/oder Ostbrandenburg.
Deadline: Laufende Antragstellung; spätestens drei Monate vor Projektbeginn.