Förderung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an historischen Orgeln
Who can apply: Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und gleichgestellte kirchliche Träger und Einrichtungen. Die Orgel muss mindestens 70 Jahre alt sein; es muss einen Gemeindebezug geben, die gottesdienstliche Nutzung gewährleistet sein, eine angemessene Eigenbeteiligung vorliegen und die Maßnahme darf in der Regel nicht unter 15.000 Euro Gesamtvolumen liegen. Ausgeschlossen sind Neubauten, rekonstruktive Neubauten und neue künstlerische Gestaltungen.
Deadline: Antragsschluss ist jährlich der 30. Juni; laut Hinweisen gilt der Antrag für Bau- oder Sanierungsvorhaben im Zeitraum 2027-2028. Das Verfahren ist in der Regel ab Mitte Januar offen.