Denkmalförderung / Fördermittel zur Erhaltung von Kulturdenkmalen
Who can apply: Förderfähig sind eingetragene Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere in Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen oder Landkreisen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in Einzelfällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Erforderlich sind u. a. Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotos und Baugeschichte. Kommerzielle Werbung am Denkmal schließt Förderung aus.
Deadline: 31. August für das Folgejahr; Entscheidung im 1. Jahresquartal