Einzelfallhilfe (Individual emergency / case-by-case aid)
Who can apply: Antragsteller müssen in der Regel von einem diakonischen Dienst begleitet werden (in der Regel von einer der beiden Einrichtungsverbünde Dornahof oder Erlacher Höhe). Anträge werden in der Regel vom zuständigen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin gestellt, nicht vom Betroffenen selbst. Fördern nur Personen, die in Baden-Württemberg ihren Aufenthalt haben (in der Regel).
Deadline: Für reguläre Förderanträge gilt: Anträge zur Unterstützung müssen bis Juli gestellt werden (jährlicher Zyklus). Für kurzfristige Einzelfallhilfe stehen jährlich reservierte Mittel zur Verfügung und Entscheidungen bis 1.000 EUR erfolgen dezentral laufend.