Projektförderung (Konservierung & Restaurierung sakraler Kunst- und Kulturgüter)
Who can apply: Antragsberechtigt sind kirchliche Körperschaften der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland; Anträge können auch von juristischen Personen (z. B. Fördervereinen) für diese kirchlichen Körperschaften gestellt werden. Gefördert werden noch nicht begonnene Maßnahmen; Notsicherungen möglich; fachliche Stellungnahme des zuständigen Referats Bau bzw. Kunstgutreferentin erforderlich; zwei vergleichbare Kostenvoranschläge und denkmalrechtliche Genehmigung sofern vorgeschrieben.
Deadline: Antragsschluss: Juni des Antragsjahres für das Folgejahr (jährlicher Zyklus).