M.U.T. Projektförderung (Allgemeine Projektförderung)
Who can apply: Gemeinnützige Organisationen mit Zwecken wie Förderung hilfsbedürftiger Personen (§53 AO), Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Naturschutz/Landschaftspflege. Nachweis durch Satzung oder Freistellungsbescheid erforderlich. Förderung von Kunst/Kultur und Naturschutz ausschließlich in Hamburg/Schleswig-Holstein.
Deadline: Anträge jederzeit möglich; Entscheidungen erfolgen in zwei Vorstandssitzungen pro Jahr.