Projektförderung der Bürgerstiftung Braunschweig
Who can apply: Förderanträge dürfen nur von als gemeinnützig anerkannten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingereicht werden. Schulen oder andere Bildungseinrichtungen müssen durch die Leitung oder Stellvertretung einreichen. Gefördert werden nur Vorhaben, die den Satzungszwecken entsprechen; ausgeschlossen sind u.a. kommerzielle, parteipolitische, konfessionelle, rein personalkostenintensive oder außerhalb Braunschweigs durchgeführte Vorhaben.
Deadline: In der Regel monatliche Beratung zum Ende des Monats; vorher kurze Anfrage möglich.