Denkmalförderung
Who can apply: Förderfähig sind bundesweit formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale. Bevorzugt werden Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen. Erforderlich sind u. a. Denkmaleintrag, akute Gefährdung bzw. Schadensumfang, denkmalgerechte Maßnahmen, solide Bauvorbereitung und realistische Finanzierung.
Deadline: Jährlich bis 31. August; Katastrophenhilfe ganzjährig