Förderantrag der Stiftung Hamburger Wohnen
Who can apply: Das Projekt muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, in einem Stadtgebiet mit Wohnungsbestand der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen realisiert werden und sich in der konkreten Planungsphase befinden. Für bereits abgeschlossene oder bereits in der Umsetzung befindliche Projekte wird keine nachträgliche Förderung gewährt. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit ist beizufügen.