Förderung von Naturschutzprojekten im Lübecker Becken
Who can apply: Projekte müssen dem Zweck der Stiftung dienen und im Aktionsradius (Lübecker Becken) liegen; Details und Grundanforderungen sind in der Förderrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Naturschutzprojekten im Lübecker Becken) aufgeführt.
Deadline: Förderanträge müssen bis spätestens 30.04. des jeweiligen Jahres eingereicht werden; das Kuratorium entscheidet einmal jährlich (Frühjahrssitzung).