Denkmalförderung / Förderung für Kulturdenkmale
Who can apply: Gefördert werden formal unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmale in Deutschland, insbesondere im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen oder Landkreisen. Antragberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte (z. B. Pächter, Erbbauberechtigte), gemeinnützige Trägervereine oder Stiftungen; in besonderen Fällen auch Fachleute für Einzelleistungen. Erforderlich sind u. a. telefonische Erstberatung vor Antragstellung, schriftlicher Antrag, denkmalrechtliche Genehmigungen, Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Fotodokumentation.
Deadline: Anträge für das Folgejahr bis 31. August; Entscheidung im 1. Jahresquartal