Kassenübergreifende Projektförderung (Projektförderung gemäß § 20a SGB V)
Who can apply: Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen und die Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention (in der jeweils gültigen Fassung) erfüllen. Förderung richtet sich an neue Projekte (keine Förderung bereits laufender Projekte). Projektanträge sind nach bereitgestellten Formularen einzureichen; Nachweis kommunaler Einbindung erforderlich.
Deadline: Stichtage/Entscheidungstermine: 31. März und 30. September (Anträge können jederzeit eingereicht werden, Entscheidungen erfolgen zwei Mal jährlich anhand dieser Stichtage).