Förderung von Projekten
Who can apply: Förderwürdig sind Projekte und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität, zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenwelt, zu Seminaren/Forschung im Natur- und Umweltschutz, zum Erwerb von Grundstücken für Naturschutz, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Kinder- und Jugendarbeit in Natur- und Umweltschutz. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Deadline: Anträge möglichst mindestens 3 Monate vor Projektbeginn einreichen; bei Fördersummen über 5.000 € mindestens 4 Monate vorher.